Unsere Dienstleistungen im Überblick
Brandabschottungen
In allen Gebäuden verlaufen eine Vielzahl von Kabeln, Rohren und Kanälen, für die jeweils Öffnungen in den Wänden und Decken vorgesehen sind oder nachträglich eingeführt werden. Diese Öffnungen sind Im Brandfall ein hohes Risiko, durch die sich die Flammen und der Rauch in die benachbarten Bereiche schnell ausbreiten können. Ein grundlegender Bestandteil der Brandvorsorge ist daher der Bauliche Brandschutz! Es gibt verschiedene Brandschutzsysteme mit denen man im Brandfall die Ausbreitung des Feueres eindämmen kann.
Mörtelschott
Mörtelschotts verhindern Brandweiterleitungen durch Wand- und Deckenöffnungen. Auch als „Hartschott“ bezeichnet, verschließt dieses System Durchdringungen von raumabschließenden Bauteilen z.B. mit Rohren oder Kabeln feuerbeständig und rauchdicht. Der Mörtel wird in einer bestimmten Mindestdicke in die Durchbrüche eingebracht. Ein Mörtel- oder auch Hartschott besteht aus Brandschutzmörtel der vor seiner Verarbeitung mit Wasser angerührt wird und dann in die Bauteilöffnung eingebracht wird.
Weichschott
Mineralfaserschotts sind Kabelabschottungen aus Mineralfaserplatten hoher Dichte mit zusätzlichen Beschichtungen. Die Platten werden in die Öffnungen gestellt, an die Installationen gearbeitet und dann beschichtet. Dabei gibt es Beschichtungen, die im Brandfall aufschäumen und eine Isolationsschicht bilden, und sogenannte Ablationsbeschichtungen, die im Brandfall durch endotherme Prozesse im Material Wärme absorbieren und auf diese Weise „isolieren“. Auch die durchgeführten Kabel und Kabeltrassen müssen auf beiden Seiten des Schotts vollständig in verschiedenen Längen und in einer bestimmten Dicke mit dieser Beschichtung versehen werden.
Steinschott
Mörtelschotts verhindern Brandweiterleitungen durch Wand- und Deckenöffnungen. Auch als „Hartschott“ bezeichnet, verschließt dieses System Durchdringungen von raumabschließenden Bauteilen z.B. mit Rohren oder Kabeln feuerbeständig und rauchdicht. Der Mörtel wird in einer bestimmten Mindestdicke in die Durchbrüche eingebracht. Ein Mörtel- oder auch Hartschott besteht aus Brandschutzmörtel der vor seiner Verarbeitung mit Wasser angerührt wird und dann in die Bauteilöffnung eingebracht wird.
Brandschutzschaum
Brandschutzschäume sind meist in Kartuschen abgefüllt und bestehen aus mehreren Komponenten, die beim Auspressen vermischt werden, in der Öffnung aufschäumen, ausreagieren und dann erhärten. Sie schäumen im Brandfall durch Wärme auf und dienen u. a. als Kabelabschottung.
Weitere Leistungen:
- Montage und Wartung von Brandschutzklappen
- Montage von Durchsturzgitter an Brandschutzklappen
- Montage von Brandschutzfenster
Rauchmelder
Rauchmelder retten leben
Die meisten Brandopfer – 70 % – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz hervorragend bewährt.
Tagsüber kann ein Brandherd größtenteils schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, sodass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Rauchmelderpflicht in Bayern!
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?
Alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden. Alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden.
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter) Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Sonstige Melder
Feuerlöscher
Wartung von Feuerlöschern
Sicherheit ist sehr wichtig, daher sollten Feuerlöscher regelmäßig geprüft und in einem einwandfreien Zustand gehalten werden. Ein Blick auf die Prüfzeitplakette genügt – spätestens alle zwei Jahre muss der Feuerlöscher im gewerblichen Bereich sorgfältig gewartet werden. Wenn die letzte Prüfung über 2 Jahre her sein sollte, verständigen Sie uns und wir kümmern uns darum. Natürlich empfehlen wir auch für den privaten Bereich eine regelmäßige Wartung im 2-Jahres-Turnus.
Die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten ist immer eine Kontrolle auf den betriebssicheren Zustand des Gerätes.
Diese beinhaltet eine sicherheitstechnische und eine brandschutztechnische Kontrolle.
Inhalt einer Instandhaltung:
Äußere Sichtprüfung
Ordnungsprüfung
vollständige Demontage des Gerätes
Entnahme des Löschmittels
Innere Überprüfung
Löschmittelüberprüfung
Montage
Verplombung
Danach ist die technische Überprüfung abgeschlossen, es werden die Instandhaltungen-nachweise erstellt. Als Aufkleber am Feuerlöscher selbst und in Schriftform für den Auftraggeber.
Wir prüfen nach:
DIN 14406 Teil 4
Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203
Prüf- und Füllvorschriften der Hersteller
Installation von Feuerlöschern
In einem Gewerbebetrieb einen Feuerlöscher irgendwo an die Wand zu hängen bzw. auf den Boden zu stellen, reicht oftmals nicht aus. Die richtige Positionierung kann im Ernstfall Leben retten und Güter schützen!
Hier konkretisiert die ASR A2.2 Arbeitsstättenverordnung der BAuA “Maßnahmen gegen Brände” dieses.
5.2.3 Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind. Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie. An den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind.
Die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.
Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt aufgestellt sind, z. B. durch Schutzhauben, Schränke, Anfahrschutz; dies kann z. B. bei Tankstellen, Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein. Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen.
Die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind.
In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern.
Weitere Feuerlöscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind (z. B. für Wandhydranten: Brandschutzzeichen F003 „Löschschlauch“) und die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan entsprechend ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ aufgenommen sind.
Verkauf von Feuerlöschern
Wir sind ihr Partner für den Vertrieb von qualitativ hochwertigen Feuerlöschern. Diese können Sie bei uns persönlich beziehen.
In unserem Lieferprogramm befinden sich folgende Arten von Feuerlöschern:
Schaumlöscher
Fettbrandlöscher – der Allround-Löscher für zu Hause
Pulverlöscher
Kohlendioxidlöscher
Auto-Feuerlöscher
Fahrbare Feuerlöscher
CAFS-Geräte
Wir sind Bavaria Fachhändler!
Witere infos finden Sie in Kürze
Brandschutztüren & Tore
Brandschutztüren können etwas mehr, als nur zwei Räume voneinander zu trennen. Die Brandschutztüren üben im Falle eines Brandes einen wirksamen Widerstand gegen die Flammen, sodass Fluchtwege zuverlässig gesichert werden. Bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren müssen Brandschutztüren eingesetzt werden. Wir kümmern uns um den Einbau/ Umbau, die Reparatur und die Wartung von allen Fabrikaten!
Wartung
Brandschutztüren und -tore müssen jährlich mindestens einmal überprüft werden. Da diese Prüfungen lediglich vom Fachmann oder von befähigten Personen ausgeführt werden dürfen, sind wir für Sie zur Stelle. Die Grundlagen zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren werden in der ArbStättV § 53, MBO / LBO § 17 und in den Richtlinien für Feststellanlagen geregelt.
Feststellanlagen
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist gegeben ist.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wichtige und unverzichtbare Bestandteile des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Die Sorgfaltspflicht des Bauherrn und Betreibers eines Gebäudes zur regelmäßigen Prüfung, Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen ist in vielen relevanten Vorschriften enthalten, z.B. LBO (Landesbauordnung), DIN 18232, VdS-Richtlinie 2098. Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen müssen nach den geltenden Vorschriften jährlich erfolgen. Wir kümmern uns um den Einbau/ Umbau die Reparatur und die Wartung von allen Fabrikaten!
Die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen umfasst folgende Leistungen:
Feststellen augenscheinlicher Defekte, Verschmutzungen und mögliche Beeinträchtigung aus dem Umfeld der Anlage sowie der Kennzeichnung bzw. der Beschriftung
Manuelle Auslösung bzw. automatische Original-Auslösung über die dafür vorgesehenen Anlageteile oder mittels Ersatz-Beanspruchung der automatischen Branderkennungsvorrichtungen bzw. Simulation der Abläufe nach Auslösung der Anlage.- Kontrolle des bestimmungsgemäßen Öffnens der Anlagenteile und Feststellung der Funktion, schließen der RW-Geräte und scharfstellen der Anlage.
Überprüfung der mechanischen Stabilität bzw. Befestigung und Leichtgängigkeit aller Anlagenteile – der gesicherten Energie-Bevorratung der Auslöse-Vorrichtungen, der Eignung und Funktionsbereitschaft des Leitungsnetzes sowie der automatischen und manuellen Auslöse-Vorrichtungen gegebenenfalls nachjustieren bzw. nachspannen der Einstell- und Befestigungselemente gegebenenfalls Ausführung kleinerer Reparaturen bzw. Austausch defekter Teile.
Säubern und Einfetten der beweglichen Teile, Führungen, Dichtungen-Säubern der Zentralen, Auslösestationen und Öffneraggregate inkl. Beseitigung kleinerer Korrosion bzw. Lackschäden Abschließende-Kontrollen – Schließen und Scharfstellen der Anlage – Anbringen eines Prüfvermerkes -Ausstellung des Wartungsberichtes.
Löschwassertechnik (Wandhydranten, Steigleitungen,ect)
- Wartung und Reparatur von Wandhydranten Typ F und S
- Entnahmestellen und Löschwasserleitung trocken und nass-trocken
- Steigleitungen
- Unter- und Überflurhydranten
Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Hier das Dokument zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten:
Die Hauptaufgaben des Brandschutzbeauftragten sind
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Automatiktüren
Schiebetürsysteme in linearer und radialer Ausführung – Drehflügeltürsysteme – Sicherheitstüren für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen sowie für Brandschutzabschlüsse. Wir kümmern uns um den Einbau/ Umbau die Reparatur und die Wartung von allen Fabrikaten!
Tragbare und fahrbare Leitern und Tritte
Prüfung und Wartung nach TRBS 2121