Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG
Praxisorientierte Brandschutzhelfer Schulungen vom Brandschutzbeauftragten mit mehr als 27 Jahren Erfahrung. Lassen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter schulen und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen!
Die Teilnehmer/-innen an der Brandschutzhelfer Schulung erhalten das Zertifikat „Betrieblicher Brandschutzhelfer“ und können anschließend zum betrieblichen Brandschutzhelfer bestellt werden (siehe ASR A2.2 und DGUV 205-023).
Die folgenden Inhalte bieten einen groben Auszug aus dem Lehrstoff der Brandschutzhelfer Unterweisung. Gerne richten wir uns nach Ihren betriebsspezifischen Bedürfnissen.
Inhalt der theoretischen Brandschutzhelfer Schulung:
Einführung und rechtliche Grundlagen
Physikalisch-chemische Grundlage der Verbrennung und des Löschens
Häufige Brandursachen
Brandbeispiele, betriebsspezifische Brandgefahren
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzordnung nach DIN 14096, Alarmierungsmittel
Flucht- und Rettungswege
Brandklassen A, B, C, D und F
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
Tragbare Feuerlöscher, Aufbau und Handhabung
Ortsfeste, brandschutztechnische Einrichtungen
Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden
Verhalten nach einem Brandfall
Inhalte der praktischen Brandschutzhelfer Schulung:
Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen bei Entstehungsbränden (ohne Selbstgefährdung)
Praktische, realitätsnahe Übungen mit tragbaren Feuerlöschern
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen
Umgang mit einer Löschdecke bei Personen- oder Fettbränden
Inhalte der praktischen Brandschutzhelfer Schulung:
Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
Löschtaktik und eigene Grenzen bei Entstehungsbränden (ohne Selbstgefährdung)
Praktische, realitätsnahe Übungen mit tragbaren Feuerlöschern
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Feuerlöscheinrichtungen
Umgang mit einer Löschdecke bei Personen- oder Fettbränden
Lassen Sie sich ein unverbindliches, auf Ihre Firma zugeschnittenes Angebot unterbreiten.
Termine für diese Unterweisungen immer auf Anfrage auch kurzfristig möglich! Brandschutzunterweisung
Entstehungsbrände können in den meisten Fällen durch das richtige Eingreifen der Mitarbeiter verhindert werden. Voraussetzung ist jedoch eine qualifizierte Brandschutzunterweisung. Die besten Feuerlöscher helfen nichts, wenn die Mitarbeiter nicht im Umgang damit geschult werden.
Wenn man etwas Gelerntes umsetzen kann, fällt es leichter, schnell und effektiv zu reagieren.
ASR 2.2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen
Kap 6.1 Unterweisung: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten…mindestens einmal jährlich zu unterweisen.“
Inhalt der theoretischen Brandschutzunterweisung:
Wie entstehen Brände? Welche Zündquellen gibt es?
Welche Brandklassen gibt es und welche Löscharten sind dafür vorgesehen?
Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig?
Welche Flucht- und Rettungswege gibt es in meinem Unternehmen?
Wie verhalte ich mich bei einer Gebäuderäumung?
Inhalt der praktischen Brandschutzunterweisung:
Feuerlöscher
Löschmittel
Aufbau eines Kleinlöschgerätes
Funktion und Handhabung
Feuerlöschtraining am gasbetrieben Brandsimulator
Zielgruppe sind alle Arbeitnehmer im Unternehmen, welche nicht den Status „Brandschutzhelfer“ haben.
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Wir führen sowohl Inhouse Schulungen für Ihren Betrieb als auch offene Seminare durch (für kleinere Unternehmen, Arztpraxen, Einzelhandel etc.)
Termine auf Anfrage! Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber ist nach dem §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen. Ausgebildete Evakuierungshelfer übernehmen Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und im abwehrenden Brandschutz.
Inhalt der praxisbezogenen Evakuierungshelfer Ausbildung:
Gesetzliche Grundlagen
Flucht- und Rettungswege
Gefahren durch giftigen Brandrauch
Rauchschutz in Fluchtwegen
Verhalten bei Gefahr
Angst- und Panikreaktionen, bzw. deren Vermeidung
Evakuierungsarten
Brandschutzordnung, Flucht- und Alarmpläne
Gebäudebegehung mit Übungen einer Teilräumung
Schnelle und sichere Kontrolle / Kennzeichnung der Gefahrenbereiche
Dokumentation der Vollständigkeit aller Mitarbeiter am Sammelplatz
Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden
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Rechtliche Grundlagen
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Ihrem Unternehmen ergibt sich unter anderem aus folgenden Rechtsgrundlagen:
W.G. Brandschutz Gerhard Weigele
Augsburger Str. 2486529Schrobenhausen
08252 906588808252 9065887Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) ist in der Regel ein Anteil von 5% ausreichend. Eine deutlich höhere Ausbildungsquote kann bei erhöhter Brandgefahr, eine hohe Anzahl von Besuchern, Mitarbeiter oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität, usw. erforderlich sein.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen“. Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl von Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Laut der DGUV Information 205-023 müssen Beschäftigte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu benennen.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinen für die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergeben sich unter anderem in der:
W.G. Brandschutz Gerhard Weigele
Augsburger Str. 2486529Schrobenhausen
08252 906588808252 9065887Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
Verkaufsstättenverordnung (VKV)
VDS 2009-01
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
Die Firma W.G. Brandschutz bieten Ihnen die Möglichkeit Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach den inhaltlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft ausbilden zu lassen.
Werden Sie präventiv tätig!
W.G. Brandschutz Gerhard Weigele
Augsburger Str. 2486529Schrobenhausen
08252 906588808252 9065887Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!