Im Privathaushalt warten lassen und Steuern sparen. In fast allen Bundesländern ist es Pflicht, in Wohnhäusern Rauchmelder zu installieren. Auch einige Feuerlöscher sind teilweise noch in Gebäuden vorhanden. Die Kosten, die durch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern, Feuerlöschern und anderen Brandschutzhilfen entstehen, können beim Privatkunden als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gelten und steuerlich absetzbar sein. Der Steuerbonus beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer.
Versorgung der Feuerwehren mit Feuerwehrbedarf